Nach Kriegsende war die strafrechtliche Verfolgung von nationalsozialistischen Verbrechen ein zentrales Anliegen der sowjetischen Besatzungsmacht. Dabei gingen die neuen Machthaber zweigleisig vor: Eigene Militärtribunale führten geheime Prozesse durch. Parallel dazu fanden in der Sowjetischen Besatzungszone vor deutschen Gerichten öffentlichkeitswirksame Verfahren wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ statt, die Deutsche an Deutschen begangen hatten – unter sowjetischer Aufsicht und Anleitung.
Moderiert von Dr. Andreas Kötzing (HAIT) diskutieren Prof. Dr. Mike Schmeitzner (HAIT) und Dr. Birgit Sack (Gedenkstätte Münchner Platz Dresden) mit Blick auf Dresden und Sachsen über Unterschiede und Gemeinsamkeiten sowjetischer Militärjustiz und ostdeutscher Justiz: Gegen wen richteten sich die Verfahren? Wie sah das Strafmaß aus? Wie rechtsstaatlich waren die Prozesse? Wer waren die Richter? Ging es darum, NS-Täter zur Rechenschaft zu ziehen oder sollten vor allem ideologische Gegner ausgeschaltet werden?
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e. V. an der TU Dresden (HAIT) statt. Der Eintritt ist frei.